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Rechtliche Lage

Amnestie durch das KCanG: Was passiert mit alten Cannabis-Verurteilungen?

Redaktion BlattWerk e.V.7 min LesezeitAktualisiert: 2026-06-17

Das KCanG sieht eine rückwirkende Amnestie für bestimmte Cannabis-Verurteilungen vor. Wer profitiert davon, welche Verfahren wurden eingestellt – und was bedeutet das in der Praxis?

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Stand: 2026-06-17

Ein historisch einzigartiger Aspekt des Konsumcannabisgesetzes ist die rückwirkende Amnestie: Handlungen, die nach altem Recht strafbar waren und nach dem KCanG legal sind, werden neu bewertet. Das betrifft Zehntausende Menschen in Deutschland.

## Was regelt die Amnestie?

§ 37 KCanG regelt die Übergangsvorschriften und die rückwirkende Wirkung des Gesetzes. Grundprinzip: Wer für eine Tat verurteilt wurde, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar ist, hat Anspruch auf Überprüfung seiner Verurteilung.

Konkret: Wer z.B. wegen Besitzes von bis zu 25 Gramm Cannabis verurteilt wurde und dessen Strafe noch nicht vollständig vollstreckt ist, kann unter bestimmten Umständen eine Einstellung oder Strafmilderung beantragen.

Eingestellte Verfahren: Laufende Strafverfahren wegen Taten, die nach dem KCanG legal sind, wurden automatisch eingestellt. Das betraf Schätzungen zufolge über 100.000 anhängige Verfahren in Deutschland.

## Wer profitiert konkret?

Freiheitsstrafen wegen reiner Besitzdelikte: Wer noch eine Freiheitsstrafe verbüßt oder bewährt ist ausschließlich wegen Besitz von Mengen, die nach dem KCanG legal wären (max. 25g in der Öffentlichkeit), kann bei Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme stellen.

Geldstrafen: Bezahlte Geldstrafen werden nicht erstattet – die Amnestie wirkt nicht auf bereits vollständig vollstreckte Strafen zurück.

Einträge im Führungszeugnis: Auch bereits getilgte oder tilgungsreife Einträge können Gegenstand eines Überprüfungsantrags sein.

Fahrverbote: Fahrverbote ausschließlich wegen Cannabis-Besitzdelikten können ebenfalls überprüft werden.

## Was wurde nicht amnestiert?

Die Amnestie gilt nur für Handlungen, die nach dem KCanG vollständig legal sind. Nicht amnestiert werden:

- Besitz über den neuen Grenzmengegn (mehr als 25g öffentlich, mehr als 50g privat) - Handel und Weitergabe (bleibt strafbar) - Anbau über die erlaubten Grenzen hinaus - Fahren unter Einfluss (weiterhin strafbar) - Taten gegenüber Minderjährigen

## Praktische Schritte für Betroffene

Schritt 1: Prüfen, ob die damalige Tat nach dem KCanG legal wäre. Dazu die Urteilsunterlagen anschauen: Welche genaue Menge? Welches Delikt genau?

Schritt 2: Bei noch nicht vollständig vollstreckter Strafe: Antrag auf Wiederaufnahme oder Strafaussetzung beim zuständigen Gericht stellen.

Schritt 3: Anwaltliche Beratung einholen – idealerweise bei einer Kanzlei mit Schwerpunkt Betäubungsmittelrecht oder KCanG. Viele Kanzleien haben nach dem KCanG-Inkrafttreten spezielle Beratungsangebote eingerichtet.

Informationsquellen: Die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein und spezialisierte Organisationen wie der Verband Cannabis Social Clubs (CSCD) informieren über die Amnestie-Optionen.

## Gesellschaftliche Bedeutung

Die Amnestie-Regelung des KCanG ist ein wichtiges Signal: Wer für Handlungen bestraft wurde, die nun legal sind, soll nicht dauerhaft stigmatisiert bleiben. In den USA ist die Diskussion über Cannabis-Amnestie besonders intensiv, da dort Hunderttausende – unverhältnismäßig viele People of Color – wegen Cannabis inhaftiert wurden. Das KCanG geht in Deutschland einen ersten Schritt in diese Richtung.

Über diesen Artikel

Verfasst und geprüft von der Redaktion BlattWerk e.V. — lizenzierte Anbauvereinigung in Hildesheim. Unsere Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, wissenschaftlichen Publikationen und unserer praktischen Erfahrung als Cannabis Social Club.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-17 · Hast du einen Fehler gefunden oder fehlt etwas? Sag uns Bescheid

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