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Über den Verein

Wir sind BlattWerk — ein Cannabis Social Club aus Hildesheim

Gegründet aus der Überzeugung, dass Cannabis verantwortungsvoll, gemeinschaftlich und legal angebaut werden kann. Seit März 2026 haben wir die offizielle Anbaulizenz — und bauen jetzt auf.

Unsere Geschichte

BlattWerk e.V. entstand 2025 in Hildesheim — aus einer Gruppe von Menschen, die an einen besseren Umgang mit Cannabis glauben. Nicht illegal, nicht unkontrolliert, sondern offen, ehrlich und im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes.

Am 18. März 2026 haben wir die offizielle Anbaulizenz erhalten. Das war ein Meilenstein — für uns und für Hildesheim. Seitdem bereiten wir alles für den gemeinschaftlichen Anbau vor. Werde Teil davon.

Wir sind kein anonymer Verein. Hinter BlattWerk stehen echte Menschen mit echten Namen, die sich für Qualität, Transparenz und Gemeinschaft einsetzen.

Lizenziert

Offizielle Anbaugenehmigung seit 18.03.2026

Gemeinschaft

Aktive Mitglieder, die gemeinsam etwas aufbauen

Jugendschutz

Strenge Regeln, Prävention und Aufklärung

Qualität

Kontrollierter Anbau, geprüfte Sorten

Vorstand

Der Vorstand vertritt BlattWerk e.V. in Hildesheim nach außen und koordiniert die Vereinsarbeit.

GS

1. Vorsitzender

Gero Stetter

Vertretung des Vereins, Koordination der Vereinsarbeit

SR

Stell. Vorsitzender

Salvatore Runza

Strategische Ausrichtung, Mitgliederbetreuung

RS

Kassenwart

Rene Sackel

Finanzverwaltung, Buchführung, Beitragswesen

Anbaurat

Der Anbaurat verantwortet den gemeinschaftlichen Anbau, die Qualitätssicherung und die Suchtprävention.

FK

Anbauleitung

Florian K.

Planung und Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus

JM

Qualitätssicherung

Jonas Müller

Kontrolle der Anbaubedingungen und Produktqualität

JT

Suchtprävention

Jennifer Trebbin

Beratung, Prävention und Vermittlung an Hilfsangebote

Vereinsregeln

Verbindlich für alle Mitglieder. Verstöße können zum Ausschluss führen.

  1. 1.Konsum nur für Mitglieder ab 21 Jahren.
  2. 2.Kein Konsum auf dem Vereinsgelände — gesetzliches Verbot nach §17 KCanG.
  3. 3.Keine Weitergabe an Nicht-Mitglieder oder Minderjährige.
  4. 4.Max. 25g/Tag, 50g/Monat pro Mitglied.
  5. 5.Respektvoller Umgang miteinander.
  6. 6.Bei problematischem Konsum: Suchtpräventionsbeauftragte kontaktieren.
  7. 7.Kein Alkohol und kein Tabak auf dem Vereinsgelände.
  8. 8.Keine anderen Rauschmittel — kein Mischkonsum, auch nicht auf Veranstaltungen.
  9. 9.Verstöße können zum Ausschluss führen.
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