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Rechtliche Lage

Niedersachsen und das KCanG: Was lokal gilt

Redaktion BlattWerk e.V.6 min LesezeitAktualisiert: 2026-06-17

Das KCanG ist Bundesgesetz – aber die Bundesländer haben Spielraum bei der Umsetzung. Was gilt speziell in Niedersachsen für Cannabiskonsumenten und Anbauvereinigungen wie BlattWerk e.V.?

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Stand: 2026-06-17

Das Konsumcannabisgesetz ist zwar ein Bundesgesetz, das einheitlich gilt – aber die Bundesländer haben bei bestimmten Aspekten Ermessensspielraum: bei der konkreten Aufsicht über Anbauvereinigungen, bei der Auswahl der zuständigen Behörden und bei einzelnen Vollzugsfragen. Für Mitglieder von BlattWerk e.V. in Hildesheim ist es wichtig zu wissen, wie Niedersachsen das KCanG umsetzt.

## Zuständige Behörde in Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Erteilung von Genehmigungen für Anbauvereinigungen den Kommunen (Landkreisen und kreisfreien Städten) übertragen worden. Für Hildesheim ist der Landkreis Hildesheim zuständige Genehmigungsbehörde. Die zuständige Fachbehörde ist das Gesundheitsamt.

Das bedeutet: Anders als in einigen anderen Bundesländern, wo Landesbehörden zuständig sind, findet in Niedersachsen der Kontakt zwischen Anbauvereinigung und Genehmigungsbehörde auf kommunaler Ebene statt. Das kann die Kommunikation vereinfachen, führt aber auch zu Unterschieden zwischen verschiedenen Kommunen im Land.

## Schutzzonregelungen in Niedersachsen

Das KCanG definiert Konsumverbote in Schutzzonnen (§ 5). Niedersachsen hat diese Regelungen grundsätzlich übernommen:

Verbotene Konsumzonen: - In Schulen, Kindertagesstätten und zugehörigen Außenbereichen - Auf Spielplätzen - In Fußgängerzonen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr - In einem Umkreis von 100 Metern um die oben genannten Einrichtungen

Besonderheit Hildesheim: Die Hildesheimer Innenstadt hat mehrere Fußgängerzonen. In diesen gilt das Konsumverbot während der genannten Zeiten. Die genaue Abgrenzung der Fußgängerzonen ist bei der Stadt Hildesheim zu erfragen.

## Vollzug: Wie streng geht Niedersachsen vor?

Niedersachsen gilt im Bundesvergleich als eher pragmatisch bei der Umsetzung des KCanG. Die Landesregierung hat signalisiert, den Vollzug sachgerecht, aber nicht überrestriktiv zu gestalten. Polizeiliche Kontrollen sind nicht systematisch auf Cannabis-Besitz ausgerichtet, solange die gesetzlichen Mengen eingehalten werden.

Dennoch gilt: Das Gesetz ist das Gesetz. Wer die Grenzen überschreitet – auch wenn er glaubt, es sei in Niedersachsen milder – riskiert Strafverfolgung.

## Anbauvereinigungen in Niedersachsen: Lizenzpraxis

BlattWerk e.V. hat als eine der ersten Anbauvereinigungen in Niedersachsen eine Genehmigung erhalten (18. März 2026). Die Erfahrungen aus diesem Genehmigungsprozess zeigen:

- Der Landkreis Hildesheim hat das Verfahren professionell und kooperativ durchgeführt - Die Anforderungen an das Suchtpräventionskonzept wurden ernst genommen - Bauliche und sicherheitstechnische Anforderungen an die Anbauräume wurden detailliert geprüft - Der gesamte Genehmigungsprozess dauerte von Antragstellung bis Erteilung mehrere Monate

## Wichtige Kontakte in Niedersachsen

Genehmigungsbehörde Hildesheim: Landkreis Hildesheim, Gesundheitsamt Bischof-Janssen-Str. 31, 31134 Hildesheim

Suchtberatung Niedersachsen: Das Land Niedersachsen fördert ein Netz an Suchtberatungsstellen. Die Fachstelle Sucht Niedersachsen (www.fss-nds.de) vermittelt lokale Angebote.

Niedersächsische Landesbehörde für Soziales, Jugend und Familie: Zuständig für übergeordnete Fragen der KCanG-Umsetzung auf Landesebene.

Über diesen Artikel

Verfasst und geprüft von der Redaktion BlattWerk e.V. — lizenzierte Anbauvereinigung in Hildesheim. Unsere Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, wissenschaftlichen Publikationen und unserer praktischen Erfahrung als Cannabis Social Club.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-17 · Hast du einen Fehler gefunden oder fehlt etwas? Sag uns Bescheid

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