Was gilt bei Zugreisen, am Flughafen und im EU-Ausland? Ein Überblick über die Rechtslage für Reisende mit Cannabis – von der Deutschen Bahn bis zu europäischen Grenzübergängen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich ändern. Stand: 2026-06-17
Cannabis ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal – doch sobald man sich fortbewegt, stellen sich schnell neue rechtliche Fragen. Was gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln? Darf man Cannabis im Zug mitnehmen? Und was passiert beim Grenzübertritt in EU-Länder?
## Zugreisen: Cannabis in der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn ist ein privatrechtliches Unternehmen, das eigene Hausordnungen festlegt. Cannabis-Konsum ist in Zügen und auf Bahnhöfen grundsätzlich verboten – ähnlich wie das Rauchen in geschlossenen Bereichen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im Zug ist hingegen nicht per se strafbar, solange man volljährig ist und die gesetzlichen Mengen einhält.
Allerdings gelten auf Bahnhöfen häufig lokale Schutzzonregelungen. Viele Bahnhöfe befinden sich in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Schulen und Jugendzentren, wo erweiterte Konsumverbote nach § 5 KCanG gelten können. Für den Transport gilt: Cannabis muss in einem Behälter aufbewahrt werden, sodass keine Geruchsbelästigung für andere Reisende entsteht. Eine geruchsdichte Verpackung ist nicht nur aus Rücksicht empfehlenswert, sondern verhindert auch unnötige Aufmerksamkeit.
## Am Flughafen: Besondere Bundeshoheit
Flughäfen sind ein kompliziertes Terrain. Technisch gesehen gilt das KCanG auch auf Flughäfen – wer im Ankunftsbereich oder im öffentlichen Bereich des Flughafens steht, unterliegt deutschen Gesetzen. Sobald man jedoch die Sicherheitskontrolle passiert und sich im Abflugbereich (Airside) befindet, gelten zusätzliche Regeln.
Inlandsflüge: Selbst auf einem rein innerdeutschen Flug ist Cannabis im Handgepäck oder Koffer problematisch. Die Bundespolizei, die für die Sicherheit an Flughäfen zuständig ist, hat ein Interesse daran, Substanzen zu entdecken, die in anderen Bundesländern möglicherweise anders bewertet werden. Zwar ist Cannabis bundesweit legal, aber die Stimmung an Flughäfen ist traditionell konservativ. Grundsätzlich raten wir davon ab, Cannabis auf Inlandsflügen mitzunehmen.
Internationale Flüge: Wer ins Ausland fliegt, verlässt deutsches Territorium. Das Mitführen von Cannabis auf einem internationalen Flug – selbst zu einem Land, das Cannabis toleriert – stellt beim Abflug aus Deutschland eine potenzielle Ausfuhr dar, die nach dem KCanG strafbar ist. Beim Ziel-Land kommt noch das dortige Recht hinzu. Cannabis darf auf keinen Fall auf internationalen Flügen mitgenommen werden.
## Grenzübertritt in EU-Länder: Eine Tabelle der Unterschiede
Die EU hat keine einheitliche Cannabis-Politik. Jedes Mitgliedsland regelt den Umgang mit Cannabis eigenständig. Die Mitnahme von Cannabis über eine EU-Grenze – selbst zu einem toleranteren Land – ist Ausfuhr aus Deutschland und in der Regel Einfuhr in das Zielland. Beide Handlungen können strafbar sein.
Niederlande: Trotz der bekannten Coffeeshop-Kultur ist Cannabis rechtlich gesehen auch dort verboten. Der Besitz bis 5 Gramm wird in der Praxis toleriert, aber der Import aus Deutschland ist strafbar.
Österreich: Seit 2022 ist der private Anbau bis zu zwei Pflanzen entkriminalisiert, der Besitz bleibt aber grundsätzlich strafbar. Mitnahme aus Deutschland: klar strafbar.
Schweiz: Kein EU-Mitglied, aber häufiges Reiseziel. Die Schweiz erlaubt CBD-Cannabis (unter 1% THC) und hat Besitz kleiner Mengen entkriminalisiert, aber THC-Cannabis bleibt verboten. Grenzkontrollen sind regulär.
Frankreich: Eine der strengsten Cannabis-Politiken in Europa. Besitz ist strafbar und wird trotz gelegentlicher Diskussionen über Reform konsequent verfolgt.
Tschechien: Seit 2024 schrittweise Legalisierung in Arbeit. Aktuelle Rechtslage: Besitz kleiner Mengen ist entkriminalisiert, Import aus Deutschland aber strafbar.
## Praktische Empfehlungen
Grundregel: Cannabis ist ortsfest. Es gehört in die Wohnung, nicht in den Koffer für Auslandsreisen.
Für Inlandsreisen gilt: Bei Bahn- oder Autofahrten innerhalb Deutschlands darf man bis zu 25 Gramm (öffentlich) legal transportieren – aber konsumieren darf man es in der Regel nicht (Bahnhöfe, Züge, Fahrzeuge mit Fahrfunktion fallen unter verschiedene Konsumverbote).
Wer auf Reisen medizinisches Cannabis benötigt, kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beantragen – dies ist jedoch ein aufwendiges Verfahren und primär für Patienten relevant.
Über diesen Artikel
Verfasst und geprüft von der Redaktion BlattWerk e.V. — lizenzierte Anbauvereinigung in Hildesheim. Unsere Artikel basieren auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, wissenschaftlichen Publikationen und unserer praktischen Erfahrung als Cannabis Social Club.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-17 · Hast du einen Fehler gefunden oder fehlt etwas? Sag uns Bescheid
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